Welche Höhe muss ein Geländer laut Vorschrift haben?
Laut der österreichischen Bauordnung (OIB-Richtlinie 4) muss ein Geländer bei Absturzhöhen ab 1 Meter mindestens 100 cm hoch sein. Für private Gärten oder Terrassen ohne Absturzgefahr können niedrigere Höhen ausreichend sein – wir beraten Sie gerne.